Ug rechtsform haftung
Ug handelsregister
Die kommanditgesellschaft (kg) unterscheidet zwischen persönlich und beschränkt haftenden gesellschaftern. Die gmbh beschränkt die haftung auf das gesellschaftsvermögen, was für gründer oft ein großer vorteil ist. Die haftung des komplementärs ist unbeschränkt, die des kommanditisten beschränkt.
Eine aktiengesellschaft (ag) bietet ebenfalls eine haftungsbeschränkung auf das gesellschaftsvermögen. Bei personengesellschaften wie der offenen handelsgesellschaft (ohg) haften die gesellschafter in der regel unbeschränkt und persönlich. Der einzelunternehmer trägt also das volle risiko für alle geschäftlichen verbindlichkeiten.
Bei der gmbh haftet kein einzelner gesellschafter mit seinem privatvermögen. Die wahl der richtigen rechtsform ist entscheidend für die haftung eines unternehmens. Die haftung der aktionäre ist hier auf ihre einlagen beschränkt.
Bei einzelunternehmen haftet der unternehmer uneingeschränkt mit seinem gesamten vermögen. Oftmals haften die gesellschafter auch hier persönlich. Gerade bei jungen unternehmen ist die haftungsfrage ein zentraler punkt bei der gründung. Eine gesellschaft bürgerlichen rechts (gbr) kann je nach ausgestaltung unterschiedliche haftungsregeln haben.